
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kate Switka – Ästhetische Medizin Hamburg
Dies sind die Regeln und Bedingungen für den Behandlungsvertrag, den Sie mit uns schließen,
sowie für sämtliche andere Verträge mit uns und das vorvertragliche und nachvertragliche Verhalten.
Allgemeines, Geltungsbereich
Fast alle relevanten Informationen über uns finden Sie auf unserer Website. Sie enthält Hinweise
zu uns, zu unseren Behandlungen und Angeboten und unsere Honorare. Besuchen Sie
unsere Website – damit beginnt z.B. auch der Wirkungsbereich dieser allgemeinen Regeln
und Bedingungen. Sie werden unser gesamtes Zusammenwirken begleiten und sind der Rahmen
dafür. Deshalb macht es Sinn, sie einmal zu lesen und immer wieder mal zu schauen,
was sich geändert hat. Sie sind auch wirksam, wenn man sie nicht liest. Keiner kann sich also
darauf berufen, sie nicht zu kennen.
Unsere Website ist mehrsprachig. Verbindlich ist nur die deutsche Fassung.
Unsere Regeln und Bedingungen sind auf unserer Website.
§ 1 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Vorab eine Regelung, die wir hoffentlich nie brauchen. Seit dem 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
in Kraft. Wir weisen gem. § 37 VSBG darauf hin,
- Dass gem. § 36 VSBG für Endverbraucher die Plattform zur Online-Streitbeilegung der
Europäischen Union
(Link: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.
cfm?event=main.home.show&lng=DE) eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
ist; - dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Einigungsversuche erfolgen immer ohne Präjudiz und ohne irgendein Anerkenntnis in
rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht.
§ 2 Vertragsabschluss, Begründung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag
Ihr Vertragspartner ist die „KATE ŚWITKA Ästhetische Medizin GmbH“, vertr.d.d. GF Katarzyna
Świtka-Rams, Klosterstern 6, 20149 Hamburg, also nicht unsere Ärzte und Mitarbeiter
persönlich. Zum Vertragsabschluss mit Wirkung für und gegen uns sind nur die im Handelsregister
benannten und/oder nach dem Gesetz oder einem Vertrag ermächtigten Personen befugt.
Alle Mitarbeiter des Unternehmens handeln ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen
und vertraglichen Kompetenzen für die o.g. GmbH und nicht für sich selbst.
Ein Behandlungsvertrag mit uns ist stets ein Vertrag der besonderen Art (sui generis). Wir
schulden nicht einen bestimmten Erfolg, sondern nur die vereinbarte Tätigkeit. Vor Abschluss
eines Vertrages und nach seiner Beendigung gelten die allgemeinen Regeln der gegenseitigen
Rücksichtnahme auf die Interessen und Rechtsgüter des anderen.
Um einen Behandlungsvertrag mit uns abzuschließen sollten Sie das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung aller Sorgeberechtigten und müssen mit Begründung
ausdrücklich im Behandlungsvertrag geregelt werden.
Unsere Werbung und die Darstellung und Anpreisung unserer Leistungen in den diversen Medien
sind stets freibleibend und als Einladung an Sie zu verstehen, uns zu einem konkreten
Vertragsanbot aufzufordern. Unserem Vertragsangebot sind dann stets diese Regeln und Bedingungen
beigefügt. Unsere Auftritte in den Medien sind und werden keine Vertragserklärung,
also auch kein Behandlungsangebot. Verbindlich ist nur der Inhalt eines dann geschlossenen
Vertrages.
Ein (Behandlungs-) Vertrag mit uns kommt dann nur unter Einbeziehung dieser Regeln
und Bedingungen zustande. Mit Abgabe einer Anfrage oder Nachricht zwecks Anbahnung
eines Vertrages mit uns akzeptieren sie diese Regeln und Bedingungen. Beim Abschluss des
(Behandlungs-)Vertrages werden dann diese Regeln und Bedingen immer in den Vertrag einbezogen.
Wenn Ihre und unsere gemeinsame Vertragserklärung einmal vom Inhalt unserer
Regeln und Bedingungen abweichen sollte, gelten diese Regeln und Bedingungen soweit, als
sie der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich entgegenstehen. Unsere Regeln und Bedingungen
gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen – entgegenstehende
oder abweichende fremde AGB erkennen wir nicht an.
Ein (Behandlungs-) Vertrag kann mit uns mündlich und schriftlich geschlossen werden. Wir
sind – außer in einem Notfall – nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertrag abzuschließen,
werden uns aber nicht ohne Grund weigern.
§ 3 Termine, Verbindlichkeit von Terminsvereinbarungen
Bestätigte Termine sind verbindlich. Sie sind i.d.R. Teil eines Behandlungsvertrages oder einer
Beratungsvereinbarung.
Termine können über unsere Website, telefonisch, schriftlich oder über soziale Medien vereinbart
werden. Ein vereinbarter Termin, d.h. die Terminanfrage und –Bestätigung, kann von
Ihnen nur bis 48 Stunden vor dem Termin einseitig abgesagt oder geändert werden.
Wird ein vereinbarter Termin nicht eingehalten, d.h. wenn Sie nicht erscheinen oder zu kurzfristig
absagen, sind wir berechtigt, Ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung von
50% des Rechnungsbetrages bei Stornierung unter 48 Stunden vor dem Termin,
100% des Rechnungsbetrages bei Nichterscheinen ohne Absage,
zu berechnen. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Schadensersatz zu verlangen. Wir
werden keine Entschädigung verlangen, wenn Sie für die unterbliebene oder nicht rechtzeitige
Benachrichtigung ausreichend entschuldigt sind.
Auch wir sind verpflichtet, unsere Termine einzuhalten. Wenn ausnahmsweise Absagen oder
Änderungen notwendig sein sollten, werden wir Ihnen ebenfalls die Begründung mitteilen.
§ 4 Vertragsinhalt, Erfüllungsort
In der Regel werden Sie bei Vergabe eines Termins angeben, welche Behandlung Sie wünschen.
Davon hängt die Dauer der reservierten Zeit und die Zuweisung unseres auf diese
Behandlung spezialisierten Mitarbeiters ab. Auch wenn Sie schon länger Kunde bei uns sind,
werden Sie vor einer Behandlung ausführlich von unserem Arzt oder dem/der zuständigen
Mitarbeiter/in beraten. Sie sind verpflichtet, dabei etwaige Krankheiten und Unbefindlichkeiten,
Allergien, Medikamenteneinnahme, Diäten usw. mitzuteilen. Bei unwahren oder unvollständigen
Angaben entfällt ein etwaiger Haftungsanspruch gegen uns völlig.
Sie haben das Recht, jederzeit von der Behandlung Abstand zu nehmen. Auch wir haben das
Recht, jederzeit vom Behandlungsvertag zurückzutreten, werden Ihnen aber auch den Grund
dafür mitteilen.
Wenn sie eine Behandlung wollen, werden unser Arzt oder unser/e zuständige/r Mitarbeiter/in
das Ergebnis der Beratung und die gewünschte Behandlung kurz auf ihrem Notizpad notieren
und Sie werden die Notiz kurz gegenzeichnen. Außerdem wird Ihnen unsere Honorarvereinbarung
zweifach zur Unterschrift vorgelegt, von der Sie eine mitnehmen. Wenn Sie eines oder
beides nicht unterschreiben, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. unserem Vertragsangebot
zurückzutreten.
Bei einem abgebrochenen Vertrag sind Sie verpflichtet, unsere bis dahin erbrachte Leistung
zu vergüten. Wenn Sie den Vertragsabbruch grob schuldhaft zu vertreten haben, sind wir berechtigt,
auch den entgangenen Gewinn zu verlangen.
Erfüllungsort für die Behandlung, auch für etwaige Nachbehandlungen und für Leistungen vor
und nach der Behandlung ist ausschließlich der Sitz unserer Praxis.
§ 5 Vertragsgemäße Leistung, keine Zusicherungen, keine Garantien
Wir sind leidenschaftliche Ärzte und das Wohlergehen unserer Patienten ist unser oberstes
Ziel und das unserer Mitarbeiter. Die Tätigkeit in der ästhetischen Medizin ist für uns eine
ständige Herausforderung für unsere künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten. Wir verarbeiten
die hochwertigsten Produkte und sind durch Nachschulungen, Seminare und Tagungen
immer auf dem aktuell höchsten Stand. Dennoch kann ein bestimmtes Ergebnis einer
Behandlung nicht vorhergesagt und schon gar nicht garantiert werden. Wir schulden immer
nur die versprochene Tätigkeit, nie einen bestimmten Erfolg. Jede Behandlung ist anders. Das
Ergebnis einer Behandlung hängt trotz unseres hohen Engagements und unserer langjährigen
Erfahrung auch stark von den individuellen Faktoren beim Patienten ab, z,B. der Struktur der
Haut und des Gewebes, der Ernährung, etwaiger Medikamente, Sport und Bewegung usw.
Auch liegt das Ergebnis einer Behandlung in der ästhetischen Medizin sehr im Auge des Betrachters
und kann nicht einheitlich beurteilt werden. Deshalb kann das Ergebnis einer Behandlung
anders ausfallen als Sie es sich vorgestellt haben. Trotzdem ist die Behandlung dann
„lege artis“. Allerdings sollten Sie nicht zögern, uns Ihre abweichenden Vorstellungen und Erwartungen
mitzuteilen.
Das gilt auch für die Haltbarkeit des Ergebnisses unserer Behandlung. Auch bei unserer langjährigen
Erfahrung können wir diese nicht immer exakt vorhersagen. Oft werden wir Sie bitten,
uns einige Tage nach einer Behandlung zu einer Nachschau noch einmal zu besuchen. In den
meisten Fällen ist nach längerer Zeit eine Nachbehandlung notwendig, um das erreichte Behandlungsergebnis
aufzufrischen. Das bedeutet dann nicht, dass unsere Behandlung fehlerhaft
war.
Hiermit erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir näher bestimmte Leistungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen von unseren befähigten nichtärztlichen Mitarbeitern, z.B. von unserer
Clinic Direktorin, durchführen lassen.
Trotz höchster Standards können auch Komplikationen auftreten. Komplikationen werden von
unseren erfahrenen und spezialisierten Ärzten sofort fachgerecht behandelt.
§ 6 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Wir liquidieren unsere Leistungen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
und etwaiger Analogziffern. Die erhobenen Steigerungssätze haben ihren Grund in dem inhaltlichen
und zeitlichen Mehraufwand der betreffenden Leistung gegenüber dem einfachen
Satz.
Die privaten und gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen i.d.R. keine Kostenerstattung
für unsere Tätigkeit. Wir führen eine Drittabrechnung mit Krankenversicherern deshalb nicht
durch. Das hat auf Ihre Verpflichtung, unser Honorar zu zahlen, keinen Einfluss.
Unser Honorar ist spätestens bei Beendigung der Behandlung ohne Abzüge sofort fällig, wenn
nichts anderes vereinbart wurde. Es kann in bar bezahlt werden oder per EC.
Wir sind berechtigt, Vorschüsse zu fordern.
Zurzeit nehmen wir bei chirurgischen Eingriffen, wie bei Ober- oder Unterlidstraffungen oder
bei Laserbehandlungen 10% der Behandlungskosten als Vorschuss.
Für Behandlungen an Aufnahmetagen für Soziale Medien werden von den Modellen die
zuvor vereinbarten Materialkosten als Vorkasse erhoben. Im Fall von kurzfristigen Absagen
(weniger als 72 h) seitens der Modells ist der Kostenvorschuss verwirkt.
Unsere Kostenvoranschläge haben die Gültigkeit von 6 Wochen.
Eine Aufrechnung seitens des Patienten mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei
denn, es liegt ihm ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Patient nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertrag beruht.
§ 7 Haftung für Mängel und Schäden
Trotz höchster Sorgfalt können Unfälle passieren. Dann haften wir aus dem Behandlungsvertrag
nur für schuldhaftes Handeln, wenn wir z.B. schuldhaft aktuelle medizinische Standards
oder unsere Sorgfaltspflicht verletzt haben, im Rahmen unserer Berufshaftpflichtversicherung.
Eine darüberhinausgehende Haftung wird hiermit ausgeschlossen. Insbesondere besteht
keine Haftung, wenn ein gewünschter Erfolg unserer Behandlung nicht eingetreten ist.
Unsere Berufshaftpflicht deckt Schäden bis 10.000.000,- € ab.
Jede Haftung für Kosten, weitere Schäden oder Folgeschäden, die nicht eine Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellt, wird hiermit ausgeschlossen. Das gilt z.B.,
wenn Sie Medikamente nicht vertragen, wenn eine Behandlung später abklingt als geplant, für
verpasste Anschlusstermine, Verkehrsmittel u.ä., wenn eine Behandlung länger als geplant
dauert, wenn wir einen Termin mit Ihnen absagen müssen usw..
Auch für Ihre Garderobe können wir nicht haften und auch nicht Gegenstände, die Sie in Ihrer
Garderobe lassen wie z.B. Wertsachen, Geld usw. Nehmen Sie also solche Wertsachen mit
in die Behandlungsräume.
Wir haften auch nicht für Umstände außerhalb unserer Praxisräume, also z.B. nicht für den
Zustand des Treppenhauses oder den Zuweg vor der Haustür.
§ 8 Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht
Wir speichern und verarbeiten Ihre persönlichen Daten und führen eine interne Patientenhandakte
über Sie. Damit erklären Sie sich hier noch einmal ausdrücklich einverstanden. Wir verweisen
auf unsere Patienteninformation und Datenschutzerklärung auf unserer Website. Natürlich
sind wir an unsere ärztliche Schweigepflicht zusätzlich gesetzlich gebunden.
Sie haben nicht das Recht, in unsere interne Patientenhandakte Einsicht zu nehmen. Wenn
Sie in Ihre Behandlungs- und Krankenakte Einsicht nehmen wollen oder eine Kopie davon an
sich nehmen wollen, werden wir Ihnen eine kostenpflichtige Kopie davon erstellen.
Als Ärzte sind wir aber auch verpflichtet, in bestimmten Fällen Meldung an die Behörden zu
machen, z.B. bei bestimmten ansteckenden Krankheiten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, verpflichten sich beide Parteien,
eine dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommende zulässige Regelung zu
praktizieren und dieser zuzustimmen. Ist diese nicht feststellbar, gilt die gesetzliche Regelung.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung
nicht berührt.
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